An einer roten Ampel und bei laufendem Motor mal eben per kontinuierlichem Glukosemessgerät (rtCGM) oder flash-glucose-monitoring (iscCGM) die aktuelle Glukosestoffwechsellage prüfen ist verboten. Wie die Nutzung des Handys am Steuer gilt auch dies als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).
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