Gesetzlich krankenversicherte Diabetespatienten haben künftig einen Rechtsanspruch auf eine qualifizierte fachärztliche Zweitmeinung vor einer geplanten Amputation an den unteren Extremitäten. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am gestrigen Donnerstag beschlossen. Die DGG begrüßt den Beschluss uneingeschränkt.
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