Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat festgestellt, dass das „Eversense XL“-CGM-System allen Anforderungen an ein Real-Time-CGM (rtCGM) System gerecht wird. Die subkutane Insertion des Sensors stelle keine neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethode dar. Somit erfüllt „Eversense XL“ die Voraussetzungen für eine Erstattung durch die deutschen Krankenkassen.
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