Mit der „Verordnung (…) über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen“ sollen Ermittlungsbehörden künftig unkomplizierten Zugriff auf Cloud-Daten erhalten. Nach derzeitigem Stand sind für Gesundheitsdaten keine Ausnahmen vorgesehen – was auch und gerade für Diabetiker erhebliche Probleme bringen kann.
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