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BGH bestätigt Urteil: Pflegerin aus Unterfranken muss in Haft

Würzburg/Karlsruhe – Eine Altenpflegerin aus Unterfranken, die zwei Seniorinnen widerrechtlich Insulin gespritzt hatte, muss wegen gefährlicher Körperverletzung für zwei Jahre und zehn Monate in Haft – dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun bestätigt (Az.: 6 StR 52/22)…. [weiter lesen]

…. mehr lesen: Aerzteblatt (Quelle)

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